Zertifikat zur Sicherheit durch Radioaktivität von Aiya Produkten
Gemäß den Bestimmungen der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 297/2011 der Kommission zum Erlass von Sondervorschriften für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln, deren Ursprung oder Herkunft Japan ist, nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima
Zertifizieren wir, dass alle Aiya Matcha Produkte, die bis zum 31. Juli 2011 verkauft werden
1. vor dem 11. März 2011 geerntet und/oder verarbeitet wurden
und
2. aus einer anderen Präfektur als Fukushima, Gunma, Ibaraki, Tochigi, Miyagi, Yamagata, Niigata, Nagano, Yamanashi, Saitama, Tokio und Chiba stammen
und
3. aus folgenden Präfekturen Südjapans stammen: Kagoshima, Aichi.
Thomas M. Grömer
Geschäftsführer, Aiya Europe GmbH
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